Einlegeblatt_Abfallratgeber
Gebühren Gebührensätze für Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen § 3 Gebührensatzung Festgebühr je Person bzw. je Einwohnergleichwert (EGW) und Kalenderjahr: 22,92 € Mindestentsorgungsgebühr Haushalte Entsorgungsgebühr Restabfall Haushalte je Person und Kalenderjahr: 8,40 € bezogen auf ein Mindestentleerungsvolumen von 160 l je Person und Jahr Das Mindestentleerungsvolumen wird mit den tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen verrechnet. Eine Erstattung der Mindestgebühr bei einer Inanspruchnahme eines Leerungsvolumens von weniger als 160 l je Person und Jahr erfolgt nicht. Für andere Herkunftsbereiche wird mindestens 1 Leerung pro Jahr des zur Verfügung stehenden Restabfallbehälters berechnet. Gebührensätze für die Entleerung von Restabfallbehältern (je Einzelleerung) Behältergröße Leerungsgebühr 80 Liter 4,20 € 120 Liter 6,31 € 240 Liter 12,61 € 1.100 Liter 57,82 € 70-Liter-Restabfallsack (je Stück) 3,70 € Gebührensätze für die Entleerung von Bioabfallbehältern (je Einzelleerung): Behältergröße Leerungsgebühr 80 Liter 2,52 € 120 Liter 3,77 € Für die Bereitstellung von Bioabfallbehältern wird keine Anzahl von Mindestentleerungen vorgegeben. Gebührensätze für Papierbehälter / andere Herkunftsbereiche: Behältergröße je Behälter und Monat bis 240 Liter 2,30 € 1.100 Liter 10,50 € Behälterdienstgebühr bis 240 l Abfallbehälter 15,00 € 1.100 l Abfallbehälter 25,00 € Sperrabfallabholung mit Abrufkarte bis 5 m³ 18,00 € innerhalb von 4 Wochen Anlieferung Sperrabfall amWertstoffhof bis 3 m³ je angefangene 0,5 m³ 2,00 € (Mindestgebühr) Sperrabfallcontainer 7 m³ auf Terminwunsch 115,32 € zuzüglich Verwertungsgebühr nach Gewicht (141,00 €/t) (Erläuterungen siehe Abfallratgeber Seite 4 und 10) Erteilung, Änderung, Löschung der Einzugsermächtigung: Die Begleichung der fälligen Abfallgebühren ist für Sie einfach und termingerecht per Lastschrift möglich. Dazu ist ein SEPA-Lastschriftmandat mit den Angaben zur Bankverbindung, Kontoinhaber und dem betreffenden Grund- stück sowie den Fälligkeitsvarianten schriftlich zu erteilen. Änderung der Kontodaten bzw. bei Kontolöschung sind ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Telefonische Änderungsmitteilungen können hierbei nicht berücksichtigt werden, da stets die Unterschrift des Kontoinhabers erforderlich ist. Online-Formular unter www.za-sws.de
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