Abfallratgeber
5 Allgemeine Hinweise Nutzung von Abfallbehältern Bereitstellung der Abfallbehälter • Abfallbehälter am Tag der Leerung bis 6:00 Uhr gut sichtbar an der Grundstücksgrenze, für Entsorgungsfahrzeuge anfahrbar, bereitstellen. • Ist der Bereitsstellungsort zur Entleerung identisch dem gewöhnlichen Standort, dann sind die Abfallbehälter am Entsorgungstag zu kennzeichnen. In den Dienststellen des ZAS erhalten Sie dazu ein Hinweisschild mit dem Aufdruck „Bitte nicht entleeren!“ Achtung Baustelle Stellen Sie Ihren Abfallbehälter außerhalb der Baustelle an die nächste befahrbare Straße zur Entleerung bereit. Bei langandauernden Baustellen informieren Sie sich bitte im Voraus bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwal- tung über eventuell festgelegte Sammelplätze. Ihr Abfallbehälter ist weg Information an den ZAS • Um eine widerrechtliche Benutzung zu unterbinden, wird der zu Ihrem Behälter gehörende Transponder gesperrt. Eine widerrechtliche Leerung ist dann nicht mehr möglich. • Sie erhalten zeitnah einen neuen Abfallbehälter. Ihr Abfallbehälter wurde vertauscht Information an den ZAS • Blick auf das an der linken Seite befindliche Behälteretikett • Mit Hilfe eines Lesegerätes können vor Ort die gespeicherten Daten des Transponders ausgelesen werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig! Abfallbehälter defekt • Defekt im Zuge der Leerung ➔ Austausch kostenlos • Defekt durch Selbstverschulden (Brand, Unfall, Diebstahl usw.) ➔ Austausch kostenpflichtig Sauberhaltung • Die Sauberhaltung der Behälter obliegt dem Anschlusspflichtigen. Bioabfallbehälter werden einmal jährlich separat gereinigt. ➔ Termine im Abfallkalender Verschlusssicherheit • Eigenmächtige Veränderungen an den Abfallbehältern (Bohrungen, Ketten, sonstige Veränderungen) sind unzulässig. • Zur Sicherung der Abfallbehälter vor fremdem Zugriff eignen sich handelsübliche Mülltonnen- clips oder Mülltonnengurte (Spanngurte), die ohne Beschädigung des Abfallbehälters angebracht werden können. • Vor der Leerung sind diese vom Benutzer zu entfernen. Zugänglichkeit • Abfallbehälter müssen für alle Nutzer zugänglich sein. Wichtig: Das Behältervolumen sollte für alle Bewohner ausreichen. Parkende Autos werden für Entsorgungsfahrzeuge schnell zum Problem, wenn die Mindestfahrbahnbreite von 3,55 m unterschritten ist. Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen » Telefon 037296 66-254 und 03735 608-5313 » www.za-sws.de
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