Abfallratgeber
11 Bringsystem Grünabfälle Baumschnitt Blumen Fallobst Kräuter Laub Pflanzenabfälle Rasenschnitt Reisig Rinde sonstige Pflanzenteile Strauchschnitt siehe Trenntabelle auf dem Umschlag Sammelstellen » Anlieferung an einen der Wert- stoffhöfe im Erzgebirgskreis · lose oder in Säcken · nur Barzahlung möglich · siehe Einlegeblatt Gebühren » Anlieferung an einen der Grünschnittannahmeplätze im Erzgebirgskreis · lose oder in Säcken · nur gegen Wertmarken, keine Barzahlung möglich · Wertmarken sind vorher in den Ausgabestellen der Kommunen zu erwerben · siehe Einlegeblatt Gebühren Schon gewusst? • Baum- und Strauchschnitt soll bei Anlieferung einen max. Durchmesser von 15 cm und 1 m Länge nicht über- schreiten , bei Überschreiten der vorgenannten Abmessungen vor der Überlassung zerkleinern Achtung! • das Gesetz über die Kreislaufwirt- schaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen - SächsKrWBodSchG - ist am 22.2.2019 in Kraft getreten Zu Grünabfällen zählen biologisch abbaubare Pflanzenabfälle, einschl. Rasen-, Baum- und Strauchschnitt sowie Laub in haushalttypischen Mengen. Für die Erfassung von Grünabfällen stehen im Entsorgungsgebiet des ZAS verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Pflanzenabfall- verordnung ist aufgehoben worden. Das Verbrennen von Pflanzenabfällen - auch ausnahmsweise - ist nicht mehr zulässig. Grünabfälle, zu denen auch Pflanzenabfälle gehören, sollen verwertet werden. Eigenkompostierung • einfachste und umweltfreund- lichste Möglichkeit zur Verwertung der Garten- und Bioabfälle im Grundstück • Kompost ist wertvoller Dünger Das gehört dazu Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen » Telefon 037296 66-254 und 03735 608-5313 » www.za-sws.de
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