Abfallratgeber

8 Holsystem Bioabfall / Weihnachtsbaumentsorgung Eierschalen Fallobst Fruchtschalen Kaffeefilter Laub Lebensmittelreste Obst und Gemüse Rasenschnitt Schnittblumen Strauchschnitt Topfblumen siehe Trenntabelle auf dem Umschlag Verfügbare Behältergrößen » 80-Liter-Behälter max. Füllgewicht 40 kg » 120-Liter-Behälter max. Füllgewicht 60 kg Bitte beachten • Bereitstellung am Entleerungstag bis 6:00 Uhr mit geschlossenem Deckel • Biotonne schriftlich, per Mail oder Fax beim ZAS bestellen • bei Neuaufstellungen ➔ Festsetzung eine Leerung/Monat als Vorauszahlung mit Jahresbescheid ➔ Verrechnung der tatsächlichen Leerungen, im Folgejahr werden diese als Voraus- zahlung angesetzt Weihnachtsbaumentsorgung Natürliche Weihnachtsbäume (max. 15 cm Durchmesser und 2,50 m Länge) und gebündeltes Schmuckreisig werden von den Grundstücken, am Bereitstellungs- ort des Restabfallbehälters zur Entsorgung, abgeholt. • Dekorationsmaterial entfernen • Termin laut Abfallkalender, bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag bereitlegen Leerungsrhythmus » April bis November wöchentlich » Dezember bis März 14-täglich » 1 x jährlich Biotonnenwäsche Leerungen siehe Einlegeblatt Gebühren Schon gewusst? • feuchte Küchenabfälle abtropfen lassen ➔ können in Küchentücher oder kompostierbare Papiertüten eingewickelt werden – keine Plastiktüten auch keine kompostierbaren Plastiktüten • gegen Gerüche, Insekten oder Maden in der Biotonne helfen gelöschter Kalk oder Gesteinsmehl • Rasenschnitt und nasses Laub vorher antrocknen lassen • Tonne im Sommer in den Schatten, im Winter an einen kälte- und windgeschützten Ort stellen • gefrorene Abfälle am Morgen der Abfuhr vorsichtig mit einem Spaten oder Schaufel vom Behälter- rand lösen ➔ Entsorgungspersonal ist dafür nicht verantwortlich ➔ keine Erstattungsansprüche bei teilgeleerten Behältern • Küchen- und Speiseabfälle aus Großküchen, Gaststätten, Imbissversorgung, Kantinen usw. dürfen nicht über die Biotonne des Zweckver- bandes entsorgt werden Das darf rein Zum Bioabfall gehören neben den biologisch abbaubaren Küchenabfällen auch Grünabfälle. Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist nicht zulässig!

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