Angaben Auftraggeber (Gebührenpflichtiger) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Objektnummer: (sofern bekannt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Name, Vorname:* | |||||||||||||||||||||||||||||||||
PLZ Ort:* | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Straße, Haus-Nr.:* | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Telefon:* | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Fax: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Email:* | |||||||||||||||||||||||||||||||||
* Pflichtfelder, bitte angeben | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Abholort: (falls von Ihrer Anschrift abweichend) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
PLZ Ort: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Straße, Haus-Nr.: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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abweichende Zustelladresse für den Gebührenbescheid / bei Umzug bitte neue Anschrift | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Name, Vorname: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
PLZ Ort: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Straße, Haus-Nr.: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
sonst. Bemerkungen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gebühr für die angemeldete Sperrabfallentsorgung auf Bestellkarte beträgt 14,00 € je Bestellkarte. Pro Bestellkarte werden maximal 5 m3 entsorgt. Die Abholung des Sperrabfalls erfolgt gegen Vorkasse oder Erteilung eines SEPA-Mandates (Lastschrifteinzug). | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlung: |
Vorkasse
Sie erhalten mit Eingang Ihrer Sperrabfallkarte einen Gebührenbescheid. Der Zahlbetrag ist unter Angabe der Gebührenbescheidnummer umgehend auf das angegebene Konto des ZAS zu überweisen. Eine Bareinzahlung ist in den Kassen des ZAS (Dienststelle Stollberg/Dienststelle Marienberg) möglich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
SEPA-Lastschriftmandat wurde bereits erteilt
Angabe Objektnummer: Ich ermächtige den ZAS, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift unter Verwendung des bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandates einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZAS auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzuziehen. Ich bin mit der verkürzten Frist der Vorabinformation der SEPA-Lastschrift (weniger als 14 Tage) einverstanden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
SEPA-Lastschriftmandat (Neuerteilung)
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Sie erhalten mit Eingang Ihres Antrages/SEPA-Lastschriftmandates einen Gebührenbescheid. Die Abbuchung erfolgt mit Bekanntgabe des Bescheides. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweise zur Entsorgung von Sperrabfall nach § 17 (4) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis Es dürfen ausschließlich sperrige Abfälle entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis überlassen werden. Sperrabfall (Abfallschlüssel nach AVV: 20 03 07) sind feste Siedlungsabfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behälter passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden. Zum Sperrabfall gehören z.B.: Nicht zum Sperrabfall gehören z.B.: Abfälle aus Beräumungen (Restabfälle), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme, nicht oder teilweise entleerte Verpackungen, Hygieneartikel, Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, sind im Rahmen der Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene Restabfallsäcke zur Entsorgung bereitzustellen. Nur angemeldeter Sperrabfall wird entsorgt. Abfälle, die nicht zum Sperrabfall gehören, werden zurückgelassen und sind vom Antragsteller zu beräumen. Sperrabfälle, deren Einzelteile größer als 2,5m x 1,5m x 1,0m sind bzw. über 50 kg wiegen, sind vor der Bereitstellung im Holsystem zu zerlegen. |
Ich habe die Hinweise zur Kenntnis genommen,
insbesondere die Gebührenpflicht für die Sperrabfallabholung in Höhe von 14,00 €.
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