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Antrag auf Container für Sperrabfall

» Bitte beachten Sie die Hinweise
Hinweise zum Antrag auf Container Sperrabfall/Sperrmüll nach § 17 (8) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis
In dem nach § 17 (8) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis beantragten Container für Sperrabfall dürfen ausschließlich sperrige Abfälle entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis überlassen werden.

Sperrabfall (Abfallschlüssel nach AVV: 20 03 07) sind feste Siedlungsabfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behälter passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden.

Zum Sperrabfall gehören z.B.:
Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen, Blumenbänke, Regale, Leitern, Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen), Teppiche, Auslegeware, Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller, leere Koffer und Reisetaschen, komplette Lampen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle, Hocker, Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie Gegenstände aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel, Sonnenschirme usw. Sperrige Abfälle werden nur lose gesammelt, das Sammelgut wird grundsätzlich der weiteren Verwertung zugeführt, bei Abfällen jeglicher Art in Säcken handelt es sich nicht um Sperrabfall. ";

Nicht zum Sperrabfall gehören z.B.:
Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster, Duschkabinen, Dachpappe, Isoliermaterial, Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen, Tapete, Sanitärkeramik usw.), verpackter Hausabfall oder Gartenabfälle, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas), KFZ-Teile (Reifen, Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer, Leuchtstoffröhren), elektronische Altgeräte (Fernseher, Mikrowelle, Kühlgeräte, Geräte der Heimelektronik usw.), Metalle, Alttextilien, Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter

Abfälle aus Beräumungen (Restabfälle), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme, nicht oder teilweise entleerte Verpackungen, Hygieneartikel, Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, sind im Rahmen der Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene Restabfallsäcke zur Entsorgung bereitzustellen.

Sofern diese Abfälle im Sperrabfallcontainer unzulässigerweise überlassen werden, erfolgt eine separate Gebührenberechnung für die zu beseitigenden Restabfälle.

Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum
Sind Sperrabfallcontainer im öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen, obliegt die Einholung einer erforderlichen Sondernutzungserlaubnis dem Antragsteller. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit dem Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde in Verbindung.

Was ist beim Stellplatz des Sperrabfallcontainers zu beachten?
Um ein problemloses Aufstellen Ihres Sperrabfallcontainers zu gewährleisten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Ein- bzw. Zufahrt genügend Platz für den Container sowie den anliefernden LKW bietet. Die Container selbst sind je nach Containertyp zwischen ca. 1,40 Meter und 1,70 Meter breit, der LKW ist jedoch ca. 3,00 Meter breit. Die Zufahrt sollte daher mindestens eine Breite von 3,50 Metern oder mehr haben.

Die Länge der Container variiert je nach Containertyp zwischen 3,25 Meter und 4,10 Meter. Da unser LKW, der den Container nach hinten absetzt, ebenfalls zwischen 6 und 10 Meter Platz benötigt, sollte die Länge des abgesperrten bzw. frei gehaltenen Platzes mindestens 10 bis 15 Meter betragen.

Neben der Breite und der Länge ist auch die Höhe relevant. Achten Sie bitte - vor allem bei Aufstellung auf öffentliche Flächen - auf die lichte Höhe und störende Elemente wie Schilder, Lampen oder Leuchtreklamen.

Darüber hinaus ist es unbedingt notwendig, dass die zu befahrenden Flächen befestigt und tragfähig sind; empfindlicher Untergrund ist nicht dazu geeignet, von einem LKW befahren zu werden und kann unter Umständen durch die Gewichtsbelastung beschädigt werden.

Bitte prüfen Sie die örtlichen Gegebenheiten und die Eignung der vorhandenen Flächen zur Gestellung Ihres Sperrabfallcontainers vor Terminvereinbarung. Bei Rückfragen zur Erreichbarkeit Ihres Grundstückes sowie zu den Anforderungen der Containergestellung stehen Ihnen die Mitarbeiter des ZAS (Kontakte: //www.za-sws.de/kontakt_erz.cfm) zur Verfügung.

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