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Gebühren

Gebührensätze für Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen:

(§ 3 Gebührensatzung Erzgebirgskreis vom 16.11.2023)

Festgebühr je Person bzw. je Einwohnergleichwert (EGW) und Kalenderjahr:EUR 22.92
Entsorgungsgebühr Restabfall Haushalte je Person und Kalenderjahr:
bezogen auf ein Mindestentleerungsvolumen von 160 l je Person und Jahr - Mindestentsorgungsgebühr Haushalte
EUR 8.40
Gebührensätze für die Entleerung von Restabfallbehältern (je Einzelleerung):
80 l - RestabfallbehälterEUR 4.20
120 l - RestabfallbehälterEUR 6.31
240 l - RestabfallbehälterEUR 12.61
1.100 l - RestabfallbehälterEUR 55.82
70 l - Restabfallsack (je Stück)EUR 3.70
Gebührensätze für die Entleerung von Bioabfallbehältern (je Einzelleerung):
80 l - BioabfallbehälterEUR 2.52
120 l - BioabfallbehälterEUR 3.77
Für die Bereitstellung von Bioabfallbehältern wird keine Anzahl von Mindestentleerungen vorgegeben.
Sperrabfallentsorgung auf BestellkarteEUR 18.00
Sperrabfallentsorgung mittels Container zuzüglich Verwertungsgebühr nach Masse (141,00 €/t)EUR 115.32
Behälterwechselgebühr (Behälterdienstgebühr je Behälter):
bis 240 lEUR 15.00
1.100 lEUR 25.00

Gebührensätze Papierbehälter andere Herkunftsbereiche (Gewerbe) (je Behälter und Monat)

bis 240 l PapierbehälterEUR 2.30
1.100 l PapierbehälterEUR 10.50

Gebührensätze für die Annahme folgender Abfallarten an den Wertstoffhöfen im Erzgebirgskreis (PKW oder PKW mit Anhänger ohne Aufbau) mit Mengenbegrenzungen nach §15 Abs. 2

» Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis.

Sperrabfall, je angefangenem 0,5m3 und Kunststoffe, sog. stoffgleiche Nichtverpackungen (Mindestgebühr)EUR 2.00
Flachglas aus Bau- und Abbruchabfällen, Flachglas (Möbelglas) je angefangene 20 LiterEUR 2.00
Metallegebührenfrei
Elektro- und Elektronikgeräte inklusive Kühlgerätegebührenfrei
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampengebührenfrei
Papier/Pappegebührenfrei
Altkleidergebührenfrei
Restabfall verbleibend nach Aussortierung aller Wertstoffe je angefangene 10 LiterEUR 1.00
Grünschnitt (Gras- und Strauchschnitt)
in Säcken bis 120 Liter je SackEUR 1.00
lose je angefangenen 0,5 m3EUR 4.00
Gemischte Bauabfälle
Eimer bis 15 Liter jeEUR 2.00
in Säcken bis 120 Liter je SackEUR 12.50
lose je angefangenen 0,25 m³EUR 25.00
Bauschutt
Eimer bis 15 Liter jeEUR 1.00
lose je angefangenen 0,25 m³EUR 10.00
Altholz (unbelastet) lose je angefangenen 0,25 m³EUR 15.00
Altreifen (von Kleinfahrzeugen, Fahrrad, Krad, PKW)
je Stück Schlauch (PKW, Krad, Fahrrad)EUR 1.50
je Stück PKW-Reifen bis 18“ ohne FelgeEUR 3.00
je Stück PKW-Reifen bis 18“ mit FelgeEUR 6.00
je Stück PKW-Reifen über 18“ ohne FelgeEUR 10.00
je Stück PKW-Reifen über 18“ mit FelgeEUR 19.50
je Stück Kradreifen ohne FelgeEUR 1.50
je Stück Kradreifen mit FelgeEUR 3.00
je Stück Fahrradreifen u. sonstige Kleinreifen ohne FelgeEUR 1.00
je Stück Fahrradreifen u. sonstige Kleinreifen mit FelgeEUR 2.00

Am Wertstoffhof Marienberg sowie an den Wertstoffhöfen der Entsorgungsanlagen Himmlisch Heer (Annaberg-Buchholz), Lumpicht (Aue) und Niederdorf werden zusätzlich folgende Abfallarten angenommen:

Schadstoffe (haushaltübliche Mengen, » Termine Samstag)gebührenfrei
Asbest
Kleinstmengen bis 15 Liter (verpackt)EUR 2.40
Kleinmenge Stück 75 Liter Asbestsack (verpackt)EUR 12.00
Teerpappe
je Eimer bis 15 LiterEUR 9.50
je angefangenen 0,25 m³EUR 157.50
Dämmmaterial (mit gefährlichen Stoffen)
in Säcken bis 120 Liter je SackEUR 2.00
je angefangenen 0,25 m³EUR 5.00
Altholz (belastet) Kategorie IV Altholz V
Altholz (belastet) je angefangenen 0,25 m³EUR 25.00
Fenster StückEUR 3.00
Tür StückEUR 6.00
Altreifen von LKW/Landwirtschaftsmaschinen etc gebührenpflichtig / nur auf Anfrage

Hinweise:

Asbest und Dämmmaterial (mit gefährlichen Stoffen) dürfen wegen der gesundheitsgefährdenden Eigenschaften dieser Abfälle nur verpackt transportiert und angeliefert werden. Am Wertstoffhof Marienberg sowie an den Entsorgungsanlagen Himmlisch Heer, Lumpicht und Niederdorf werden dafür geeignete Verpackungsmaterialien angeboten:

  • Asbestsack 75 Liter je Stück 1,00 €
  • Big-Bag 90 x 90 cm je Stück 10,00 €
  • Platten-Big-Bag 2,60 x1 m je Stück 15,00 €

Gebührensätze für die Annahme folgender Abfallarten in haushaltüblichen Mengen an den bekanntgegebenen Grünschnittplätzen im Erzgebirgskreis (PKW oder PKW mit Anhänger ohne Aufbau)

Grünschnitt (Gras- und Strauchschnitt)
in Säcken bis 120 Liter je SackEUR 1.00
lose je angefangenen 0,5 m³EUR 4.00

Gebührensätze für die Annahme folgender Abfallarten an den Entsorgungsanlagen (Müllumladestationen und Restabfallbehandlungsanlage)
Anlieferungen bis 3 m³ oder 1 t je Anlieferung und Tag

Anlieferungen, die über diese Kleinanliefermenge hinausgehen, sind grundsätzlich beim ZAS zur Entsorgung zu beantragen.
Bitte nutzen Sie folgendes Formular

Es gelten die Festlegungen in Benutzungs- und Gebührensatzung Abfallentsorgungsanlagen.

ASNAbfälle nach der AbfallverzeichnisverordnungGebühr in €/t
aus dem
Kapitel 15
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)185,79
15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03Verpackungen aus Holz
15 01 05Verbundverpackungen
15 01 06gemischte Verpackungen
15 02 03Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
aus dem
Kapitel 17
Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) 185,79
17 02 01Holz
17 02 022)Glas
17 02 03Kunststoff
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
abweichend davon:
17 01 022)Ziegel78,38
17 01 032)Fliesen und Keramik78,38
17 01 072)Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen78,38
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte638,08
17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält (z. B. Dämmwolle mit gefährlichen Bestandteilen)601,71
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt (z. B. Dämmwolle ungefährlich)601,71
17 06 03*
17 06 043)
HBCD-haltige Abfälle, Dämmstoffe1.733,56
17 06 05*asbesthaltige Baustoffe313,73
aus dem
Kapitel 18
Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)185,79
18 01 011)2)spitze oder scharfe Gegenstände.(außer 18 01 03)
18 01 04Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 02 01l) 2)spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen
aus dem
Kapitel 19
Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke172,59
19 12 12sonstige Abfälle ( einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
aus dem
Kapitel 20
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche, gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen185,79
20 01 02Glas
20 01 10Bekleidung
20 01 11Textilien
20 01 38Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 3 7 fällt
20 01 39)2Kunststoffe
20 02 01biologisch abbaubare Abfälle
20 02 03andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 02Marktabfälle
20 03 03Straßenkehricht
20 03 06Abfälle aus der Kanalreinigung
20 03 99Siedlungsabfälle a.n.g.
abweichend davon:
20 01 01Papier und Pappe25,93
20 02 02)2Boden und Steine78,38
20 03 01gemischte Siedlungsabfälle, kommunale Sammlung166,79
20 03 07Sperrmüll, kommunale Sammlung141,00
20 03 07Sperrmüll154,00
Fremdverwiegung5,00

*gefährliche Abfälle
Sie dürfen, sofern eine Nachweispflicht besteht, nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften angeliefert werden.
1)Anlieferung in bruchfesten Einwegbehältnissen
2)keine Annahme in Reinsdorf
3)Anlieferungen von Dämmstoffen aus dem Baubereich (z.B. Styropor) nur unter Vorlage einer Abfallanalyse (POP-Schadstoffgehalt wie z. B. HBCD).
Für Mindestmengen werden abweichende Gebühren gemäß § 3 der Satzung erhoben.