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IE
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Messung, Marketing
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
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Meldungen der Gewerbeinhaber zur Festsetzung und Erhebung der Abfallgebühren

1. Art der Meldung:
                       
 
2. Angaben zum Gewerbestandort:
PLZ Ort:
 
3. Nutzungsart: Gewerbeobjekt
Anschluss eines gewerblichen Unternehmens an die öffentliche Abfallentsorgung im Erzgebirgskreis

lfd. Nr. HerkunftsbereichBemessungsgrundlage
(bitte ergänzen)
1
2
3
4
5
 
4. Angaben zum Inhaber:
*Pflichtfelder, bitte ausfüllen
 
5. Inhaberwechsel:
bisheriger Inhaber (siehe Punkt 4.)
neuer Inhaber:
 
6. Änderung/Bestellung von Abfallgefäßen:
Neuaufstellung
 
 Restabfalltonne
 80 l120 l240 l1100 l
Anzahl:
 
 Biotonne2)
 80 l120 l
Anzahl:
 
 Papiertonne3)
 120 l240 l1100 l
Anzahl:
Abbestellung
 
 Restabfalltonne
 80 l120 l240 l1100 l
Anzahl:
Behälter­nummer: 1)
 
 Biotonne2)
 80 l120 l
Anzahl:
Behälter­nummer: 1)
 
 Papiertonne3)
 120 l240 l1100 l
Anzahl:
Behälter­nummer: 1)
1) Nummer über Strichcode auf Behälteretikett

2) Zum Antrag auf Gestellung einer Biotonne nach § 19 Abs. 11 Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis wird erklärt, dass die an o. g. Grundstück einzusammelnden Bioabfälle nach Art und Menge mit Bioabfällen aus privaten Haushaltungen im Sinne von § 2 Abs. 11 Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis vergleichbar sind. Die bereitgestellten Bioabfälle unterliegen nicht den Vorschriften des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) und den auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsverordnungen.
Küchen- und Speiseabfälle, die nicht in privaten Haushaltungen anfallen und die in einer Biogas- oder Kompostierungsanlage behandelt werden, sind getrennt von sämtlichen Abfällen, die keine Küchen und Speiseabfälle sind oder die in privaten Haushaltungen anfallen, zu halten, aufzubewahren, einzusammeln und zu befördern.

3) gebührenpflichtig nach § 3 Abs. 8 Gebührensatzung Erzgebirgskreis

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